Wo kommt die Mediation zur Anwendung?


Die Mediation ist grundsätzlich geeignet, in allen Bereich in denen Menschen und private
und öffentliche Organisation untereinander in Streit geraten, zur Anwendung zu gelangen.
Darüber hinaus kann Mediation bzw. die Verfahrenstechniken der Mediation dazu dienen,
potentielle bzw. drohende Konflikte vermeiden zu helfen.

Wichtige Anwendungsbereiche sind:

Familienmediation
Familienmediation betrifft hauptsächlich die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung.

Zu ihren inhaltlichen Anwendungsfeldern gehören
• Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
• Regelung von Unterhaltsfragen
• Aufteilung gemeinsamen Vermögens  und der Alterssicherung
• Aufteilung des Hausrats
• Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare


Erb- und Unternehmensnachfolgemediation


Wirtschaftsmediation
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen Konflikte
im und am Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Dritten:

• Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing
• Umstrukturierungskonflikte
• Mitbestimmungskonflikte
• Tarifkonflikte
• Konflikte auf Managementebene
• Gesellschafterkonflikte
• Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
• Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen
• Fusionen und Firmenübergänge
• Konflikte im Rahmen von Sanierungen und Restrukturierung von Unternehmen
• Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
• Wettbewerbsstreitigkeiten


Mediation im öffentlichen Bereich
Die Mediation im öffentlichen Bereich erfasst insbesondere Auseinandersetzungen
im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei energie- abfall- oder verkehrs-
politischen Vorhaben.

Anwendungsbereiche können sein:
• Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
• Umweltverträglichkeitsprüfungen
• Raumordnungsverfahren
• Bauleitplanung
• Industriean- und -umsiedlung
• Rekultivierungsvorhaben


Schulmediation


Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig
• Konfliktberatung und/oder -Schlichtung,
• eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
• die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im Strafprozess.